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WIP Akademie | Massage- & Fitnesstrainer Ausbildungen | SWAV / DAFMP / DAFMF
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998 Rezensionen
Profilbild von Anke Geiger
in der letzten Woche
Liebes Dozenten Team! Herzlichen Dank für die tolle Ausbildung zum Heilpraktiker! Das lernen hat sehr viel Spaß gemacht! Auch die schwierigeren Themenkomplexe hervorragend erklärt! Super 👍 jetzt beginnt für mich die Zeit zum vertiefen und nächstes Jahr im Oktober die Prüfung anzustreben! Danke an die tolle Organisation & EDV ! Klasse 🍀 Den nächsten Kurs möchte ich auch wieder bei Euch absolvieren!
Anke Geiger
Profilbild von I. Schnabel
vor einer Woche
Ich habe meine Ausbildung zum Ernährungsberater online absolviert und bin begeistert. Alle Themen absolut ausführlich und verständlich erklärt. Für Berufstätige perfekt, da man im eigenen Tempo lernen kann. Meine Prüfung habe ich sofort bestanden und freue mich jetzt riesig auf mein Zertifikat. Vielen Dank 🌺
I. Schnabel
Profilbild von Sandy Mücke
vor einer Woche
Es hat alles reibungslos und unkompliziert geklappt. Ich bin mehr als zufrieden und kann es ohne Bedenken empfehlen. Das Onlinematerial fand ich super aufgeteilt und absolut verständlich. Die Uhr, welche angibt, wie viel Zeit man sich für die jeweilige Seite nehmen sollte, ist eine gute Hilfe. Neigt man doch manchmal zum etwas hastigeren Lesen. Das Lehrvideo hat mir richtig gut gefallen und geholfen. Ich bedanke mich für diesen tollen Kurs und freue mich schon, das Gelernte demnächst an meinen Kunden anzuwenden. Und vielleicht bin ich ja auch bei einem anderen Kurs wieder mit dabei. Herzliche Grüße.
Sandy Mücke
Profilbild von Yvonne Breyer
vor einem Monat
Super gemacht mit Videos und Skript. Eine Uhr läuft bei jeder Seite mit, damit man sich auch wirklich die Zeit nimmt gründlich zu lesen. Echt gut und übersichtlich erklärt. Das einzige was ich mir persönlich noch gewünscht hätte, wäre die Möglichkeit ein komplettes Skript als Download bspw. zu bekommen. Aber die Möglichkeit zum Ausdrucken der Seiten ist gegeben. Alles in Allem bin ich sicher, dass ich noch weitere Kurse dort belegen werde.
Yvonne Breyer
Profilbild von caroline Wegener
vor 2 Monaten
Ich habe eine Onlineschulung besucht und das Team war wirklich toll vorbereitet und hat eine wirklich sehr gute und fundierte Arbeit abgeliefert. Das Equipment ist gut und modern, die Räume sauber und die Massagetipps waren durchweg hilfreich. Dazu hatte das Team Spaß am Ausbilden trotz der Tatsache, dass es ein Wochenendkurs war. Immer wieder gern!
caroline Wegener
 

Heilpraktikergesetz

Der Heilpraktiker ist ein Berufsbild mit großem Zukunftspotenzial, welches sich immer mehr etablieren konnte. Dabei gibt es zahlreiche Voraussetzungen, um Heilpraktiker zu werden. Allen voran geht es hierbei um die gesetzlichen Regelungen, die ein angehender Heilpraktiker kennen sollte und welchen der Experte im Verlauf seiner beruflichen Tätigkeit unterstehen wird. Der Fokus liegt hier deutlich auf dem Heilpraktikergesetz als Richtlinie zur Ausübung des Heilpraktikerberufes, doch auch zahlreiche andere gesetzliche Grundlagen sind richtungsweisend für die Arbeit als Heilpraktiker. Was genau das Heilpraktikergesetz beinhaltet, welche weiteren rechtlichen Voraussetzungen der Heilpraktiker erfüllen muss und wie Du Heilpraktiker werden kannst, das berichten wir Dir in unserem heutigen Blog-Beitrag.

Wichtiges vorab:

  • Das Heilpraktikergesetz ist die Grundlage der Heilpraktiker Arbeit in Deutschland
  • Wer als Heilpraktiker arbeiten möchte, muss zudem eine amtsärztliche Überprüfung ablegen
  • Für Heilpraktiker gelten noch weitere wichtige Gesetze, an die sie sich halten müssen wie das Hebammengesetz

Was muss ein Heilpraktiker gesetzlich beachten?

Heilpraktiker sind stets verpflichtet, sich an das Patientenrechte-Gesetz zu halten. Daraus resultieren zahlreiche Hauptverpflichtungen, aber auch viele Nebenverbindlichkeiten. Hierzu zählen unter anderem:

  • Pflicht zur Sorgfalt und gewissenhaften Behandlung der Patienten/Informationspflicht
  • Aufklärungspflicht
  • Dokumentationspflicht und Aufbewahrungspflicht jeglicher Dokumente
  • Pflicht zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten

Was ist das Heilpraktikergesetz?

Das sogenannte Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wird vereinfacht auch Heilpraktikergesetz genannt (kurz HPG) und entstand am 17.02.1939. Es bildet das Fundament der Heilpraktikertätigkeit.

Was bedeutet ohne Bestallung?

Die Bezeichnung ohne Bestallung heißt, dass Du eine Heilkunde durchführen darfst, ohne ein Psychotherapeut oder ein Arzt zu sein, hierzu jedoch die Erlaubnis gemäß des Heilpraktikergesetzes brauchst. Für die Erteilung einer solchen Heilpraktiker-Erlaubnis ist das Gesundheitsamt in dem Zuständigkeitsbereich Deines Wohnsitzes verantwortlich. Der Begriff Bestallung steht für die staatliche Zulassung innerhalb des Gesundheitswesens, um eben eine Berufsausübung rechtlich legal zu verfolgen. Dazu gehört unter anderem der Heilpraktikerberuf. Früher nannte man diesen auch Approbation.

Was steht im Heilpraktikergesetz?

Das Heilpraktikergesetz bildet das Fundament der Heilpraktikertätigkeit und setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 1 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. (3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“.
  • (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
  • (3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
  • 2 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, bisher berufsmäßig nicht ausgeübt hat, kann eine Erlaubnis nach §1 in Zukunft… erhalten. (2) Wer durch besondere Leistungen seine Fähigkeit zur Ausübung der Heilkunde glaubhaft macht, wird auf Antrag des Reichsministers des Inneren durch den Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter erleichterten Bedingungen zum Studium der Medizin zugelassen, sofern er seine Eignung für die Durchführung des Medizinstudiums nachweist.
  • 3 Die Erlaubnis nach §1 berechtigt nicht zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen.
  • 4 nicht aufgenommen.
  • 5 Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach §1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
  • 5a (1) ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach §1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt (2) die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
  • 6 (1) die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
  • 7 der Reichsminister des Inneren erlässt… die zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.
  • 8 (1) dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) gleichzeitig treten §56a Abs. 1 Nr. 1 und §148 Abs. 1 Nr. 7a der Reichsgewerbeordnung, soweit sie sich auf die Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes beziehen, außer Kraft.

Was bedeutet erste und zweite Durchführungsverordnung?

Bei der ersten und zweiten Durchführungsverordnung über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (1. Und. 2. DVO vom 18.02.1939 bzw. 03.07.1941 geht es um die Regelung der Voraussetzungen, die gewährleistet sein müssen, damit eine Person die Erlaubnis erhält, die Zulassung zum Heilpraktikerberuf zu erwerben.

Hinweis: Die dritte Durchführungsverordnung (3. DVO vom 30.03.1935) als Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens dreht sich um die Regelungen, welche sich unter anderem auf die Überwachung von Personen aus dem Heilgewerbe ohne staatliche Anerkennung beziehen, also auf den Heilpraktiker. Diese Überwachung findet durch das Gesundheitsamt statt.

Welche Gesetze schränken den Heilpraktiker in welcher Weise ein?

Es gibt zahlreiche gesetzliche Einschränkungen für den Heilpraktiker, darunter:

  • Heilpraktikergesetz
  • Infektionsschutzgesetz
  • Hebammengesetz
  • Arzneimittelgesetz
  • Betäubungsmittelgesetz
  • Bestattungsgesetz
  • Strafgesetzbuch
  • Transplantationsgesetz
  • Röntgenverordnung
  • Werbegesetz

Wann darf man sich Heilpraktiker nennen?

Im Anschluss an die erfolgreiche Heilpraktikerprüfung bei dem zuständigen Gesundheitsamt, wird die Heilpraktikererlaubnis erteilt. Erst dann darfst Du offiziell den Titel Heilpraktiker tragen. Die Prüfung ist verpflichtend und nur durch das Gesundheitsamt selbst durchführbar.

Wer darf als Heilpraktiker arbeiten?

Wenn Du Dich für den Beruf des Heilpraktikers entschließt, musst Du, wie schon mehrfach angemerkt, eine Prüfung vor dem für Dich zuständigen Gesundheitsamt antreten sowie bestehen. Schließlich ist das erfolgreiche Bestehen einer Kenntnisprüfung für die Erlaubnis zur Arbeit als Heilpraktiker verpflichtend und symbolisiert daher das Fundament des Berufs. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, dann darfst Du auch gar nicht beziehungsweise nur sehr eingeschränkt als Heilpraktiker arbeiten.

Im Zuge des Zulassungsverfahrens für die Erlaubnis, als Heilpraktiker aktiv zu werden, gibt es gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen. Auch eine seit März 2018 gültige Überprüfungsleitlinie rund um den Heilpraktiker gehört zu jener finalen Prüfung dazu.

Auch wenn jedes Lerninstitut seine Voraussetzungen recht flexibel gestaltet und für gewöhnlich fast jede Person eine Heilpraktiker-Ausbildung wahrnehmen darf, gibt es doch in Bezug auf die letzte Prüfung vor dem Gesundheitsamt gewisse Richtlinien, die niemals außer Acht gelassen werden dürfen.

Zu Beginn möchten wir daher noch einmal darauf hinweisen, dass Du Dich wirklich rechtzeitig über die Vorgaben, Termine und Verbindlichkeiten des jeweiligen Gesundheitsamts informieren solltest, das für Dich zuständig ist. Andernfalls kannst Du eventuelle Änderungen an Deinen Unterlagen, nicht vorhandene Dokumente oder Ähnliches nicht mehr bis zu dem Prüfungstermin nachreichen und müsstest auf Deine ersehnte, letzte Etappe zum Weg eines erfolgreichen Heilpraktikers verzichten.

Außerdem geht es bei der frühzeitigen Recherche darum, dass die einzelnen Gesundheitsämter zum Teil sehr lange Wartezeiten haben, die Du auch einplanen musst. So gäbe es sogar Instanzen, bei denen der frühestmögliche Termin zur Prüfung ab der Stellung des Antrags fast zwei Jahre in der Zukunft datiert wird. Darum gilt eine ausführliche Informations-Suche als entscheidendster Schritt für eine erfolgreiche Abschlussprüfung. Unmittelbar daran geknüpft ist auch der Antrag, den Du stellst, um Dich für eine amtsärztliche Prüfung anzumelden.

Ist Heilpraktiker und kleiner Heilpraktiker dasselbe?

Nein, die beiden Heilpraktiker-Arten unterscheiden sich voneinander. Der große Heilpraktiker wird als solcher betitelt, weil er sich nicht nur auf ein Spezialgebiet konzentriert, sondern sich allen wichtigen anatomischen, pathologischen und physiologischen Besonderheiten auseinandersetzt, denen Du als Heilpraktiker begegnen könntest. Die in diesem Lehrgang bereits vermittelten Inhalte und zusätzliche Praxiserfahrung in Form von Injektionstechniken sind es, die einen großen Heilpraktiker auszeichnen und ihm die Befugnis geben, viele unterschiedliche Patienten fachkundig zu betreuen.

Heilpraktikergesetz – Heilpraktiker

Der kleine Heilpraktiker hingegen bezieht sich ausschließlich auf die Kenntnisse und Schwerpunkte der Psychotherapie. Das bedeutet, wenn Du nur den kleinen Heilpraktiker als Ausbildung belegen möchtest, werden Dir zwar wichtige Aspekte rund um die potenziellen psychischen Erkrankungen eines Menschen nähergebracht, Du erfährst aber nichts zu Themen wie dem Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf-System oder anderen anatomischen Voraussetzungen.

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie beschränkt sich wie der Name schon sagt, auf psychotherapeutische Anwendungsgebiete. Das bedeutet, Du wirst künftig nur Patienten betreuen können, die aufgrund von mentalen Dysbalancen zu Dir kommen. Nicht aber Personen, die unter körperlichen Ursachen leiden. Der kleine Heilpraktiker ist quasi eine Ergänzung zum großen Heilpraktiker, die das Thema Psychotherapie noch einmal im Detail aufgreift und sich fundiert damit auseinandersetzt, damit sich Dein Fachgebiet noch mehr auszuprägen.

Um noch einmal die oft gestellte Frage zu klären, ob ein großer Heilpraktiker nicht befugt wäre, Patienten mit seelischen Problemen zu behandeln, möchten wir Dir ganz kurz die Unterschiede/Gemeinsamkeiten der beiden Berufsarten in einer Gegenüberstellung auflisten:

Großer HP

Kleiner HP

Darf Patienten mit körperlichen und seelischen Problemen behandeln

Fachkenntnisse im Bereich Psychotherapie als Basiswissen vorhanden

 

Darf nur Patienten mit seelischen Beschwerden behandeln

Fachwissen im Bereich Psychotherapie fundiert vorhanden (Spezialgebiet Psychotherapie)

Der kleine Heilpraktiker muss nicht zwingend sämtliche Injektionstechniken und anatomischen Voraussetzungen kennen/erlernen, sollte er nicht vorhaben, auch die Ausbildung zum großen Heilpraktiker zu belegen.

Der große Heilpraktiker hingegen setzt voraus, dass die Teilnehmer auch den Bereich „Psychotherapie“ gewissenhaft erlernen und sich mit der Thematik eingehend beschäftigen, selbst dann, wenn sie nicht beabsichtigen, das Gebiet Psychotherapie auch in ihrem Leistungsspektrum zu berücksichtigen.

Heilpraktiker werden Voraussetzungen

Damit Du als Heilpraktiker arbeiten kannst, musst Du, wie schon mehrfach genannt, die amtsärztliche Prüfung beim Gesundheitsamt bestehen. Ohne eine bestandene Prüfung vor dem Gesundheitsamt bekommst Du keine Erlaubnis, die Arbeit als Heilpraktiker aufzunehmen. Diese Prüfung ist also wichtig, damit Du Deinen Wunschberuf ausüben und Patienten offiziell behandeln sowie betreuen darfst.

Diese Überprüfung ist an gewisse Voraussetzungen gebunden, darunter:

  • Ein Mindestalter von 25
  • Eine abgeschlossene Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertige Referenzen)
  • Einwandfreies, polizeiliches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über körperliche und geistige Gesundheit

Hinweis: Erkundige Dich rechtzeitig und genau bei dem zuständigen Gesundheitsamt in Deiner Region, welche Voraussetzungen für die amtsärztliche Überprüfung erforderlich sind.

Darf Heilpraktiker Blut abnehmen?

Die allgemeine Entnahme von Blut zu Laborzwecken ist gestattet.  Wenn du bei einem Heilpraktiker Blut abnehmen lässt, solltest Du bedenken, dass diese Blutentnahme kostenpflichtig ist und von Dir in Eigenleistung gezahlt werden muss.  Auch Infusionen dürfen bei einem Heilpraktiker gelegt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der dazugehörige Spritzenschein als Kennzeichen der praktischen Fähigkeiten in Bezug auf die Injektionstechniken vorliegt.

Wichtig: Heilpraktiker dürfen für die Verwendung von Eigenblutprodukten kein Blut abnehmen, da sie dem Transfusionsgesetz unterstehen. Jenes besagt, dass Blut lediglich von einem Arzt oder aber unter der Aufsicht eines Arztes entnommen werden darf, was Eigenblut spenden beinhaltet.

Heilpraktiker Ausbildung

Wenn Du Heilpraktiker werden willst und dabei allein sowie unabhängig von einem Klassenverband lernen möchtest, solltest Du einen Online-Lehrgang zum Heilpraktiker belegen. Hier wirst Du mit denselben, abwechslungsreichen Inhalten konfrontiert, allerdings an einem Ort Deiner Wahl, wann immer Du möchtest und nur in Deinem persönlichen Lerntempo. Dies bringt Dich Deinem Wunschberuf näher und unterstützt Dich zugleich darin, flexibel zu lernen.

Auf diese Weise gelingt es Dir, Dich fachkundig auszubilden, ohne Deine Unabhängigkeit zu verlieren, dem Konkurrenzdruck zu unterliegen oder Mobilität vorauszusetzen. Der Vorbereitungskurs schult Dich hierbei intensiv in den wichtigsten Themen, die bei der folgenden amtsärztlichen Prüfung relevant sind. Am Ende liegt es an dann an Dir, Dich nach bestandenem Online-Kurs zum Heilpraktiker nur noch bei dem Gesundheitsamt anzumelden, um die finale Prüfung abzulegen.

Ein Online-Lehrgang ebnet Dir jedoch einen modernen und flexiblen Weg, professionelles Lernen mit dem Maximum an Eigenständigkeit zu verbinden. Ein Grundstein, der sich auch für Deinen Plan, Heilpraktiker zu werden, bestens eignet.

Selbstverständlich beinhaltet ein vertrauenswürdiger Kurs dazu auch die rechtlichen Grundlagen wie das Heilpraktikergesetz. So wirst Du in sämtlichen Bereichen flexibel, aber qualitativ geschult.

Ulrich Pötter

Der Autor Ulrich Pötter ist selbst staatlich anerkannter Therapeut und Präventionsexperte. Seit über 20 Jahren beschäftigt er sich mit innovativen Ausbildungskonzepten in den Bereichen Massage, Fitness, Wellness, Heilpraktik und Prävention. Er hat fünf professionelle Akademien gegründet, bei denen er auch heute noch Geschäftsführer und Direktor ist. Im Mittelpunkt der Akademiearbeit steht vorrangig die professionelle Dienstleistung am Kunden, die individuell, zielorientiert und nachhaltig sein muss, um die internen Qualitätsvorgaben zu erfüllen.

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