02. November 2023
Lesezeit ca. 16 Min.

Wenn Sie als Heilpraktiker tätig sein wollen und sich den Traum von der eigenen Praxis eröffnen möchten, müssen Sie nicht nur ausreichend Fachkompetenzen besitzen. Es geht auch darum, gewisse Vorkenntnisse im Bereich Existenzgründung zu besitzen und den Weg in die Selbstständigkeit mit Bedacht zu starten. Ferner müssen Sie unbedingt die gültigen Hygienevorschriften einhalten, die es in Bezug auf eine eigene Praxis und die Anwendungen der verschiedenen Methoden gibt. Wo Sie genau als Heilpraktiker praktizieren können und was es dabei zu beachten gibt, das erfahren Sie im heutigen Blog-Beitrag.

Key Facts – als Heilpraktiker arbeiten

  • Zugang: Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, erteilt nach einer Überprüfung beim Gesundheitsamt.
  • Drei Formen: großer Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und sektoraler Heilpraktiker.
  • Grenzen: Keine verschreibungspflichtigen Arzneimittel, keine Geburtshilfe, keine meldepflichtigen Erkrankungen.
  • Abrechnung: Meist nach GebüH; gesetzlich Versicherte zahlen selbst, private Versicherungen erstatten je nach Tarif.
  • Einstieg: Anstellung, Teilhaberschaft oder eigene Praxis – viele starten nebenberuflich.
  • Pflichten: Berufshaftpflicht, Dokumentation, Hygieneplan, Datenschutz und Schweigepflicht.

Wo praktiziere ich als Heilpraktiker?

Wenn Sie als Heilpraktiker arbeiten wollen, stehen Ihnen grundsätzlich sehr viele Möglichkeiten offen. So könnten Sie zunächst versuchen, bei einem bereits praktizierenden Heilpraktiker als Angestellter unter Vertrag zu kommen. Dadurch ist es Ihnen vergönnt, Erfahrungen zu sammeln und sich Schritt für Schritt mit der Arbeit sowie dem Umgang mit Kunden vertraut zu machen, während Sie von dem Kollegen als erfahrenen Experten noch einige Tipps erlernen können. Teilweise bieten Ihnen Heilpraktiker, die vielleicht planen, in absehbarer Zukunft in den Ruhestand zu treten, auch die Gelegenheit, ihre Praxis später zu übernehmen oder es wäre eine Teilhaberschaft denkbar. Dann begeben Sie sich in die Selbstständigkeit, jedoch mit deutlich geringerem Risiko, denn Sie…

  • betreuen Patienten, die bereits durch die gute Arbeit der Praxis automatisch wiederkommen
  • teilen sich Kosten und Risiken mit dem Teilhaber
  • können weiterhin Erfahrungen sammeln und wachsen, ehe Sie vollkommen alleine arbeiten
  • haben bestehende Räumlichkeiten und ein vorhandenes Konzept
  • übernehmen zum Teil auch gute Mitarbeiter, ohne sich auf die Suche nach qualifiziertem Personal zu begeben

Wie kann ich als Heilpraktiker praktizieren?

Sie können nicht nur als großer Heilpraktiker arbeiten, sondern Ihre Tätigkeit auch anderweitig spezialisieren. Grundsätzlich gibt es nämlich drei verschiedene Heilpraktiker; darunter:

  1. den allgemeinen Heilpraktiker/großer Heilpraktiker
  2. den Heilpraktiker für Psychotherapie/kleiner Heilpraktiker
  3. den sektoralen Heilpraktiker

Vorab sollten Sie wissen, dass die Ausbildung zum großen Heilpraktiker eigentlich sämtliche Kernkompetenzen dieses Tätigkeitsbereichs abdeckt und Ihnen einen breit gefächerten Wirkungskreis ermöglicht, in welchem Sie später aktiv arbeiten können.

Der große Heilpraktiker wird als solcher betitelt, weil er sich nicht nur auf ein Spezialgebiet konzentriert, sondern sich allen wichtigen anatomischen, pathologischen und physiologischen Besonderheiten auseinandersetzt, denen Sie als Heilpraktiker begegnen könnten. Die in diesem Lehrgang bereits vermittelten Inhalte und zusätzliche Praxiserfahrung in Form von Injektionstechniken sind es, die einen großen Heilpraktiker auszeichnen und ihm die Befugnis geben, viele unterschiedliche Patienten fachkundig zu betreuen.

Der kleine Heilpraktiker hingegen bezieht sich ausschließlich auf die Kenntnisse und Schwerpunkte der Psychotherapie. Das bedeutet, wenn Sie nur den kleinen Heilpraktiker als Ausbildung belegen möchten, werden Ihnen zwar wichtige Aspekte rund um die potenziellen psychischen Erkrankungen eines Menschen nähergebracht, Sie erfahren aber nichts zu Themen wie dem Bewegungsapparat, Herz-Kreislauf-System oder anderen anatomischen Voraussetzungen.

Als Heilpraktiker arbeiten -- Patientenaufklärung

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie beschränkt sich wie der Name schon sagt, auf psychotherapeutische Anwendungsgebiete. Das bedeutet, Sie werden künftig nur Patienten betreuen können, die aufgrund von mentalen Dysbalancen zu Ihnen kommen. Nicht aber Personen, die unter körperlichen Ursachen leiden. Der kleine Heilpraktiker ist quasi eine Ergänzung zum großen Heilpraktiker, die das Thema Psychotherapie noch einmal im Detail aufgreift und sich fundiert damit auseinandersetzt, damit sich Ihr Fachgebiet noch mehr auszuprägen.

Die Bezeichnung sektoraler Heilpraktiker steht dagegen eher für eine Zusatzqualifikation, die sich auf das Tätigkeitsfeld der Physiotherapie beschränkt. Das heißt, ein sektoraler Heilpraktiker ist ein Krankengymnast/Physiotherapeut, der eine entsprechende Fachqualifikation erworben hat, um innerhalb seines Berufsfeldes unabhängiger zu sein.

Für gewöhnlich müssen Personen mit Beschwerden zunächst einen Arzt aufsuchen, der wiederum eine Diagnose stellt, die eine Behandlung durch Physiotherapie rechtfertigt. Im Anschluss wird ein Rezept verordnet, mit welchem die Patienten die Physiotherapiepraxis aufsuchen und um eine Anwendung bitten. Anders verhält es sich bei einem sektoralen Heilpraktiker.

Insofern ein Physiotherapeut diese Zusatzzertifizierung besitzt, darf er unabhängig von einem Arzt die Krankheitsdiagnose stellen. Das bedeutet, Diagnose, Rezeptausstellung und Therapie finden alle in ein und derselben Praxis statt. Das bedeutet, der Patient erspart sich zunächst den Weg zum Arzt und kann bei akuten Problemen unmittelbar die Physiopraxis seiner Wahl aufsuchen, um dort Hilfe zu erhalten.

Sind Heilpraktiker selbstständig?

Ja zum größten Teil schon, denn klassisch steigt der Heilpraktiker in die Selbstständigkeit ein und arbeitet in der eigenen Praxis, autonom und mit seinen ganz persönlichen Vorstellungen von einem verantwortungsbewussten Konzept für die Patienten. Für viele ist ein erfolgreich beendeter Heilpraktikerlehrgang noch nicht die Verwirklichung des eigenen Lebenstraums. Insbesondere dann, wenn mit der Weiterbildung nicht nur persönliche Ambitionen in die Tat umgesetzt werden, sondern auch berufliche Absichten involviert sind. In jenem Fall erweist sich der Weg in die Selbstständigkeit mit der Eröffnung einer eigenen Praxis als oberstes Ziel. Damit dieses Vorhaben aber nicht zu einem Desaster wird, bei welchem die Karriere als angesehener Heilpraktiker ein jähes Ende hat, sollten Sie der Planung Ihrer künftigen Wirkungsstätte einen hohen Stellenwert einräumen.

Wie sieht die ideale Heilpraktiker Praxis aus?

Viele fragen sich, was genau die „perfekte“ Praxis kennzeichnet. Darauf lässt sich sagen, dass es keine ideale Praxis gibt. Hier geht es wieder um das subjektive Empfinden des Einzelnen. Manche wünschen sich viel Platz, andere hingegen achten vermehrt auf die Kosten und eine dritte Gruppe legt den Fokus auf die Umgebung. Sie sollten darum Ihre persönlichen Interessen mit den Rahmenbedingungen kombinieren, die eine Heilpraktikerpraxis nach außen projizieren sollte. Dazu zählen:

  1. Barrierefreiheit (je besser Ihre Praxis für alle Kunden erreichbar ist, desto größer ist Ihre Zielgruppe und umso mehr spricht es für Ihre Professionalität)
  2. Gute Verkehrsanbindung (Ihre Praxis sollte von Bus-/Bahn- und Taxi ebenso erreichbar sein wie mit dem PKW. Weiterhin empfiehlt es sich, eine Region zu wählen, wo vielleicht auch viele Patienten bereits zu Fuß oder mit dem Rad die Praxis aufsuchen könnten)
  3. Faire-Preis-Leistungs-Verhältnisse (Sie sollten sich die Miete in jenem Gebiet leisten können)
  4. Genügend Kundenzulauf (Es ist besser, in einem Ballungszentrum mit vielen potenziellen Kunden zu eröffnen oder aber in einer Region wo noch keine Heilpraktiker tätig sind)
  5. Zukunftsvisionen (ließe sich in der Nähe eine Zweigstelle eröffnen, können Sie die Räumlichkeiten unkompliziert umgestalten oder gar erweitern?)
Als Heilpraktiker arbeiten -- Praxisraum auswählen

Was brauche ich, um eine Heilpraktiker Praxis zu eröffnen?

Wenn Sie Heilpraktiker werden wollen, müssen Sie zunächst eine entsprechende Heilpraktiker Ausbildung belegen. Ohne eine solche Schulung ist es nicht möglich, als aktiver Heilpraktiker zu arbeiten. Zusätzlich sollten Sie die notwendigen menschlichen Eigenschaften mitbringen, die Sie für die Arbeit mit den unterschiedlichsten Patienten innerhalb der alternativmedizinischen Konzepte benötigen. Letztlich kommt es dann noch auf die passende Wirkungsstätte (angestellt, selbstständig) an, in welcher Sie Ihre künftige Klientel betreuen können. Hier müssen Sie unbedingt auch auf die richtigen Praxisräumlichkeiten und die gültigen Hygienevorschriften einhalten.

Welche Zielgruppe betreut der Heilpraktiker?

Der Heilpraktiker ist hauptsächlich für Personen mit körperlichen Erkrankungen verantwortlich, zum Teil jedoch betreut er auch Menschen mit psychischen Beschwerden. Er darf aber nur in einem begrenzten Bereich aktiv werden. So ist gesetzlich vorgeschrieben, bei welchen Infektionskrankheiten ein Heilpraktiker nicht behandeln darf. Generell wäre es zudem ratsam, wenn Sie als Heilpraktiker eng mit Medizinern zusammenarbeiten, denn viele Erkrankungen kann und darf ein Heilpraktiker nicht therapieren. Eine Kooperation und Verbindung beider Fachbereiche wären daher am besten, um jeden Patienten individuell zu betreuen. Schwere Erkrankungen, die vielleicht sogar den Aufenthalt in einem Krankenhaus voraussetzen würden, gehören zudem ebenfalls nicht in die Hände des Heilpraktikers.

Insgesamt hat die Arbeit als Heilpraktiker aber keine feste Altersgrenze der Patienten.

Ulrich Pötter, staatlich anerkannter Therapeut

Was Gründerinnen und Gründer regelmäßig unterschätzen: Die fachliche Arbeit ist selten das Problem — die Auslastung ist es. Rechnen Sie im ersten Jahr damit, dass ein erheblicher Teil Ihrer Zeit in Organisation, Buchhaltung und das Sichtbarwerden geht. Wer das einplant, kommt gelassener durch die Anfangsphase als jemand, der mit vollem Terminkalender gerechnet hat.

Sind Heilpraktiker im Krankenhaus aktiv?

Nein, in Krankenhäusern arbeiten Heilpraktiker eher selten. Allerdings wäre eine Kooperation auch hier denkbar. So könnte zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung oder einer langwierigen Therapie die Unterstützung durch verschiedene alternativ-medizinische Ansätze gesucht werden. Dann würde der Heilpraktiker auch ergänzende Konzepte anbieten, um die Gesundheit des Patienten ganzheitlich zu stärken. Auch die Betreuung Angehöriger von zum Beispiel sterbenden Patienten oder schwerkranken Personen könnte von einem Heilpraktiker (mit Fachkenntnissen in der Aromatherapie) begleitet werden.

Was Heilpraktiker dürfen – und was nicht

Die Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz berechtigt zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation. Sie ist damit weit gefasst – aber sie hat klare Grenzen, und diese Grenzen zu kennen gehört zu den Grundlagen der Berufsausübung. Verstöße sind kein Kavaliersdelikt, sondern können die Erlaubnis kosten.

Folgende Bereiche bleiben Ärztinnen und Ärzten oder anderen Berufsgruppen vorbehalten:

  • Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Diese dürfen weder verordnet noch abgegeben werden. Der Zugriff beschränkt sich auf frei verkäufliche und apothekenpflichtige Mittel.
  • Betäubungsmittel: Vollständig ausgeschlossen.
  • Geburtshilfe: Vorbehalten für Ärzte und Hebammen.
  • Zahnheilkunde: Nur mit entsprechender Approbation.
  • Meldepflichtige Erkrankungen nach Infektionsschutzgesetz: Diese dürfen nicht behandelt werden – hier besteht stattdessen eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
  • Röntgen und andere ionisierende Strahlung: Ausgeschlossen nach Strahlenschutzrecht.
  • Leichenschau und Todesbescheinigung: Ärztliche Aufgabe.

Ebenso wenig darf mit einer Heilung geworben werden, die nicht belegt ist. Das Heilmittelwerbegesetz setzt der Außendarstellung enge Grenzen: Aussagen wie „heilt" oder „beseitigt" gehören weder auf die Praxis-Website noch in ein Beratungsgespräch, wenn sie nicht wissenschaftlich abgesichert sind. Wer hier unvorsichtig formuliert, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber – ein in der Branche verbreitetes Geschäftsmodell.

Eine weitere Grenze ist die eigene: Wer eine Erkrankung nicht sicher einordnen kann oder Warnzeichen bemerkt, die auf einen dringenden Behandlungsbedarf hindeuten, muss an ärztliche Kollegen verweisen. Diese Abgrenzungskompetenz wird in der Überprüfung beim Gesundheitsamt gezielt geprüft – und sie ist im Praxisalltag wichtiger als jede einzelne Therapiemethode.

Womit Heilpraktiker ihr Geld verdienen

Die wirtschaftliche Seite wird bei der Berufswahl oft unterschätzt. Anders als in einer Arztpraxis gibt es keine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen: Wer gesetzlich versichert ist, zahlt die Behandlung grundsätzlich selbst. Das prägt die Praxis stärker als jede fachliche Ausrichtung.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Dieses stammt allerdings aus dem Jahr 1985 und wurde nie angepasst, weshalb die dort genannten Sätze heute meist als Orientierung und nicht als feste Größe verstanden werden. Üblich ist eine schriftliche Honorarvereinbarung, die vor der Behandlung besprochen wird – das schafft Klarheit und beugt Streit vor.

Wer die Behandlungskosten ganz oder teilweise erstattet bekommt, hängt vom Versicherungsstatus ab:

  • Private Krankenversicherung: Erstattet je nach Tarif häufig einen Teil der Kosten.
  • Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren: Werden zunehmend abgeschlossen und decken Heilpraktikerleistungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag.
  • Gesetzlich Versicherte: Zahlen selbst. Einzelne Kassen bezuschussen bestimmte Leistungen freiwillig, ein Anspruch besteht nicht.
  • Beihilfeberechtigte: Je nach Landesrecht teilweise erstattungsfähig.

Daraus folgt eine unternehmerische Realität, die man vor der Praxisgründung kennen sollte: Die Patienten müssen von der Leistung überzeugt sein, weil sie sie aus eigener Tasche bezahlen. Empfehlungen wiegen deshalb schwerer als jede Anzeige, und der Aufbau eines Patientenstamms braucht Zeit. Die meisten starten aus diesem Grund nebenberuflich und wechseln erst dann vollständig, wenn die Praxis trägt.

Pflichten in der eigenen Praxis

Mit der Selbstständigkeit kommen Pflichten, die nichts mit Therapie zu tun haben, deren Vernachlässigung aber teuer werden kann. Sie gehören von Beginn an geregelt und nicht erst dann, wenn ein Problem auftritt.

  • Berufshaftpflichtversicherung: Nicht in allen Bundesländern zwingend vorgeschrieben, praktisch aber unverzichtbar. Sie sollte die tatsächlich angewandten Verfahren ausdrücklich einschließen – invasive Methoden sind häufig gesondert zu vereinbaren.
  • Dokumentationspflicht: Jede Behandlung ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Unterlagen sind aufzubewahren und dienen im Streitfall als wichtigstes Beweismittel.
  • Hygieneplan: Das Gesundheitsamt kann die Praxis überprüfen. Ein schriftlicher Hygieneplan ist Pflicht, insbesondere bei Verfahren, die die Haut durchdringen.
  • Datenschutz: Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz. Erforderlich sind Einwilligungen, ein Verarbeitungsverzeichnis und eine sichere Aufbewahrung der Akten.
  • Schweigepflicht: Gilt uneingeschränkt und ist strafbewehrt.
  • Gewerbliche Anmeldung und Steuern: Die heilkundliche Tätigkeit gilt als freier Beruf, ist also nicht gewerbesteuerpflichtig. Behandlungen können umsatzsteuerfrei sein, sofern sie der Heilbehandlung dienen – der Verkauf von Präparaten hingegen nicht. Diese Abgrenzung sollte steuerlich beraten werden.

Wer angestellt bei einem Kollegen beginnt, lernt diese Abläufe im laufenden Betrieb kennen – ein weiterer Grund, warum der Einstieg über eine bestehende Praxis für viele der ruhigere Weg ist.

Heilpraktiker werden

Heilpraktiker darf nur sein, wer zuvor eine amtsärztliche Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt abgelegt hat. Um jene zu bestehen, sollten Sie entsprechend vorbereitet sein. Dies gelingt unter anderem durch eine Heilpraktiker Ausbildung.

Sie dient als Vorbereitungskurs für die finale Prüfung beim Gesundheitsamt und hilft Ihnen, die wesentlichen Inhalte vorab zu erlernen und zu verinnerlichen. Durch die moderne Online-Schulung lässt sich der Lehrgang flexibel von jedem Ort aus belegen und Sie können sich die Lernzeit, das Tempo sowie die Umgebung frei einteilen.

Abschließend lässt sich sagen, Sie können als Heilpraktiker praktizieren, indem Sie sich selbstständig machen oder aber angestellt in einer bestehenden Praxis arbeiten. Auch eine Kooperation mit anderen artverwandten Berufen wäre denkbar. So gelingt es Ihnen, die richtige Zielgruppe für Ihre Arbeit zu finden und sich langfristig als Heilpraktiker einen Namen zu machen.

Fazit

Als Heilpraktiker zu arbeiten heißt, zwei Rollen auszufüllen: die des Therapeuten und die des Unternehmers. Fachlich entscheidet vor allem die Fähigkeit, die eigenen Grenzen zu erkennen und rechtzeitig ärztlich abklären zu lassen. Wirtschaftlich entscheidet, dass die Patienten selbst zahlen – Vertrauen und Empfehlungen wiegen deshalb schwerer als Werbung. Wer beides zusammendenkt und mit einer Anstellung oder nebenberuflich beginnt, baut sich einen tragfähigen Start auf. Die fachliche Grundlage dafür schafft eine strukturierte Heilpraktiker-Ausbildung.

Häufige Fragen zur Arbeit als Heilpraktiker

Was darf ein Heilpraktiker nicht?

Verschreibungspflichtige Arznei- und Betäubungsmittel sind ausgeschlossen, ebenso Geburtshilfe, Zahnheilkunde, die Anwendung ionisierender Strahlung und die Leichenschau. Meldepflichtige Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz dürfen nicht behandelt werden – hier besteht eine Meldepflicht.

Zahlt die Krankenkasse eine Heilpraktiker-Behandlung?

Gesetzlich Versicherte zahlen grundsätzlich selbst; einzelne Kassen bezuschussen freiwillig, ein Anspruch besteht nicht. Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren erstatten je nach Tarif einen Teil der Kosten.

Wie rechnet ein Heilpraktiker ab?

In der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Da dieses aus dem Jahr 1985 stammt und nie angepasst wurde, dient es meist als Orientierung. Üblich ist eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Behandlungsbeginn.

Kann man nebenberuflich als Heilpraktiker arbeiten?

Ja, und für viele ist das der übliche Einstieg. Da ein Patientenstamm Zeit braucht und die Behandlungen privat bezahlt werden, wechseln die meisten erst dann vollständig, wenn die Praxis wirtschaftlich trägt.

Welche Versicherung wird benötigt?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist zwar nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben, praktisch aber unverzichtbar. Sie sollte die tatsächlich angewandten Verfahren ausdrücklich einschließen – invasive Methoden sind häufig gesondert zu vereinbaren.

Welche Unterschiede gibt es zwischen den Heilpraktiker-Formen?

Der große Heilpraktiker deckt die gesamte Heilkunde ab. Der Heilpraktiker für Psychotherapie darf ausschließlich psychotherapeutisch tätig werden. Der sektorale Heilpraktiker ist auf ein Fachgebiet wie Physiotherapie oder Podologie beschränkt.

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Quellen & weiterführende Informationen

  1. Gesetze im Internet: Heilpraktikergesetz – welche Tätigkeiten der Heilkunde vorbehalten sind
  2. Wikipedia: Heilpraktiker – Berufsbild, Prüfung und rechtliche Stellung
  3. Gesetze im Internet: Gewerbeordnung – wann eine Tätigkeit anzumelden ist
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Über den Autor
Autorenbild Ulrich Pötter
Ulrich Pötter

Der Autor Ulrich Pötter ist selbst staatlich anerkannter Therapeut und Präventionsexperte. Seit über 20 Jahren beschäftigt er sich mit innovativen Ausbildungskonzepten in den Bereichen Massage, Fitness, Wellness, Heilpraktik und Prävention. Er hat fünf professionelle Akademien gegründet, bei denen er auch heute noch Geschäftsführer und Direktor ist.

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Ab Ab