17. Februar 2023
Lesezeit ca. 11 Min.

Zahlt die Krankenkasse einen Heilpraktiker? In aller Regel nein: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen normalerweise nicht, da Heilpraktiker nicht zum vertragsärztlichen System gehören. Ausnahmen sind freiwillige Satzungs- oder Bonusleistungen einzelner Kassen sowie private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen, die je nach Tarif einen Teil erstatten. Wer eine Behandlung plant, sollte die Kostenübernahme daher immer vorab mit dem eigenen Kostenträger klären.

Key Facts – Heilpraktiker & Krankenkassen

  • Gesetzliche Krankenkasse: übernimmt Heilpraktiker-Leistungen in der Regel nicht.
  • Ausnahmen: freiwillige Satzungs- oder Bonusleistungen einzelner Kassen.
  • Private Krankenversicherung: erstattet je nach Tarif häufig einen Großteil – vorher prüfen.
  • Zusatzversicherung: kann Heilpraktiker-Kosten gegen monatlichen Beitrag abdecken.
  • Abrechnung: Heilpraktiker rechnen direkt mit dem Kunden ab, nicht mit der Kasse.
  • Erstgespräch: meist zwischen 90 und 130 Euro – vorab erfragen.

Zahlt die Krankenkasse einen Heilpraktiker?

Nein, insgesamt lässt sich sagen, dass die Kosten für alternativmedizinische Anwendungen aus dem Bereich, den der Heilpraktiker vertritt, nie von der Krankenkasse übernommen werden, insofern es sich bei dem ausübenden Profi „nur“ um einen Heilpraktiker handelt.

Können Heilpraktiker mit der Krankenkasse abrechnen?

Nein, gerade gesetzliche Krankenkassen übernehmen in den meisten Fällen keine Kosten für Heilpraktiker-Anwendungen. Ferner ist der Heilpraktiker nicht befugt, Rezepte auszustellen, die eine Abrechnung mit der Krankenkasse voraussetzen würden.

Wann übernimmt die Krankenkasse den Heilpraktiker?

Eine Kostenübernahme kommt nur in eng begrenzten Sonderfällen in Betracht. Bevor überhaupt eine Erstattung möglich ist, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

Lediglich dann, wenn ein studierter Mediziner, welcher sich auf dem zweiten Bildungsweg zum Heilpraktiker qualifiziert hat, könnten einige Maßnahmen unter besonderen Voraussetzungen erstattet werden. Dafür müssen aber strickte Richtlinien eingehalten werden, darunter:

  • Wie schon erwähnt der Behandler ein Arzt mit Zusatzqualifikation ist
  • Schulmedizinische Maßnahmen keinerlei Wirkungen zeigen, auch in absehbarer Zeit nicht zeigen werden
  • Eine daraus resultierende, medizinische Notwendigkeit vorherrscht
  • Bei chronischen Erkrankungen belegbare Heilungsaussichten vorliegen
  • Der zu behandelnde Patient bereits im Vorfeld Rücksprache mit der Krankenkasse hält
  • Die Behandlungskosten das Budget für gleichwertige, schulmedizinische Ansätze nicht übersteigt

Welche Behandlung bezahlt die Krankenkasse beim Heilpraktiker?

Allgemein werden gar keine Behandlungen bei einem Heilpraktiker von den Krankenkassen bezahlt. Die Ausnahmen sind wirklich Zusatzleistungen, wenn beispielsweise ein Arzt die „Qualifikation“ Heilpraktiker ebenfalls erworben hat und sich auf dem Gebiet Akupunktur durch Fortbildungen auskennt, dann dürfte der Mediziner diese anbieten und sie würden, in Abhängigkeit von der Kasse, der Art der Akupunktur und dem Umfang der Kosten, dies übernehmen.

Wie wird der Heilpraktiker bezahlt?

Ein Heilpraktiker wird fast immer von dem Kunden bezahlt. Dabei kann sich jener im Vorfeld durch ein klärendes Gespräch eine Auskunft und Kalkulation der geplanten Kosten für die Behandlungsmethoden einholen, um dann zu entscheiden, ob er eine entsprechende Anwendung in Erwägung zieht oder nicht. Das Erstgespräch muss hierfür jedoch meist ohnehin bezahlt werden, denn kaum ein Heilpraktiker wird durch ein reines Telefonat eine genaue Vorstellung von dem Zustand des Kunden und dessen Behandlungsaufwand haben. Bezahlt wird gegen Rechnung, ob der Kunde bar oder per Karte zahlt, das hängt natürlich von dem jeweiligen Experten und dessen Konditionen ab.

Heilpraktiker-Rechnung als Selbstzahler – Krankenkasse übernimmt die Kosten in der Regel nicht

Wonach richten sich die Kosten für den Heilpraktiker?

Die Kosten für einen Heilpraktiker sind unterschiedlich.

Bei einem Heilpraktiker werden nicht klassisch Praxis-/Behandlungsgebühren gezahlt, sondern es geht um eine individuelle Kostenabrechnung. Diese orientiert sich an mehreren Faktoren wie dem Zeitaufwand für die Behandlung, dem Verfahren, welches praktiziert wird, der Häufigkeit, wie oft ein Patient wiederkommen muss etc. Außerdem darf jeder Heilpraktiker in eigenem Ermessen handeln und daher einen Gebührensatz veranschlagen, der ihm akzeptabel erscheint. Dieser richtet sich meist auch nach der Fachqualifikation des Heilpraktikers.

Um unschöne Überraschungen zu vermeiden, wäre es ratsam, sich im Vorfeld mit dem Heilpraktiker über die eventuellen Kosten auseinanderzusetzen. Hier sollte man bereits telefonisch erfragen, wie viel die Erstkonsultation kosten würde und dann während jener gemeinsam mit dem Heilpraktiker über die möglichen Behandlungswege sowie deren finanziellen Aufwand sprechen. Ein Heilpraktiker ist dazu verpflichtet, dem Patienten im Vorfeld Auskunft über die anstehenden Kosten zu geben.

Oft lässt sich auch ein Kompromiss finden, wo zum Beispiel einige Methoden in Eigenregie angewandt werden können, um die Anzahl der Besuche zu reduzieren.

Zwar findet sich ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, welches seit 1985 als Orientierung genutzt wird, jedoch kommt es hier nicht zu Aktualisierungen und der Heilpraktiker muss im Einzelfall mit dem Patienten gemeinsam über eine kostendeckende sowie vertretbare Honorarvorstellung sprechen.

Wie teuer ist ein Erstgespräch beim Heilpraktiker?

Das Erstgespräch kann, je nach Umfang und Aufwand, zwischen 90-130 Euro kosten. Darin enthalten sind neben dem einfachen Anamnesegespräch auch eine Diagnosestellung auf naturheilkundlicher Ebene und ein empfohlener Behandlungsplan. Wer keine unnötigen Probleme oder Diskussionen eingehen möchte, wenn es später zu der Zahlung kommt, kann im Vorfeld bereits nachfragen, wie teuer ein Erstgespräch bei dem Experten der Wahl sein würde.

Warum zahlen Krankenkassen keine Heilpraktiker?

Krankenkassen zahlen keine bzw. kaum Leistungen für Besuche bei einem Heilpraktiker, weil dieser nicht zu der Gruppe des medizinischen Personals/Hilfspersonals zählt und auch nicht zu den Vertragsärzten sowie allgemein meist nicht zu den Medizinern gehören. Hierbei berufen sich die Krankenkassen auch darauf, dass sie zu keiner Zeit verpflichtet sind, einem Heilpraktiker seine Kosten für alternativmedizinische Anwendungen zu erstatten. Dies ist für gewöhnlich auch einer der vielen Unterschiede, die es zwischen Arzt und Heilpraktiker gibt.

Ulrich Pötter, staatlich anerkannter Therapeut

Mein Expertenrat aus 20+ Jahren Praxis als staatlich anerkannter Therapeut: Sprechen Sie die Kostenfrage immer vor der ersten Behandlung offen an – ein seriöser Heilpraktiker nennt Ihnen Honorar und voraussichtlichen Behandlungsumfang transparent. Wenn Ihnen die Erstattung wichtig ist, lohnt sich vorab ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse und ein Blick in Ihre Versicherungsunterlagen: Manche gesetzlichen Kassen bieten Bonus- oder Satzungsleistungen, und viele private Tarife erstatten Naturheilkunde anteilig. Lassen Sie sich nichts mündlich versprechen – holen Sie die Zusage zur Kostenübernahme schriftlich ein.

Wann wird der Heilpraktiker von der Krankenkasse bezahlt?

Es ist zwar weiterhin Optimierungsbedarf vorhanden, allerdings lässt sich vermerken, dass manche Krankenkassen ihren Mitgliedern als Alternative eine Zusatzversicherung anbieten, bei welcher die Person einen festen monatlichen Beitrag zahlt, um im Falle einer Behandlung durch den Heilpraktiker, die Kosten über diese Versicherung erstattet zu bekommen. Ob die jeweilige Krankenkasse solche Zusätze gewährt und zu welchen Konditionen muss individuell geprüft werden.

Zahlt die private Krankenkasse einen Heilpraktiker?

Ja, eine etwas positivere Ausgangslage zeigt sich in Verbindung mit privaten Krankenversicherungen oder bei Personen, die Beihilfe erhalten. Hier wird ein Großteil der Behandlungen durch einen Heilpraktiker übernommen. Es empfiehlt sich aber, zunächst auch hier Rücksprache mit dem Kostenträger zu halten, da es klare Regeln für die Kostenerstattung gibt und nicht jede Therapiemaßnahme automatisch gezahlt werden würde.

Im Grunde lässt sich jedoch sagen, dass die heutige Zeit immer mehr Fortschritt auf diesem Gebiet bringt, da früher sämtliche Arten der alternativen Medizin sofort von den Krankenkassen abgelehnt wurden und inzwischen bereits unter bestimmten Voraussetzungen Teilbereiche wie oben erwähnt, bezahlt werden.

Sie möchten noch mehr Informationen über den Beruf Heilpraktiker oder interessieren sich vielleicht sogar selbst für eine passende Ausbildung als Vorbereitung für die amtsärztliche Prüfung? Dann sollten Sie sich für einen passenden Online-Lehrgang entscheiden.

Heilpraktiker bei der naturheilkundlichen Behandlung in der eigenen Praxis

Insgesamt lässt sich sagen, dass der Beruf Heilpraktiker leider nach wie vor hauptsächlich Kunden anspricht, die bereit sind, für die alternativmedizinischen Anwendungen selber zu zahlen. Dennoch erkennt man einen Trend hin zu mehr Bereitschaft, die Naturheilkunde in Anspruch zu nehmen, was auch die Krankenkassen realisiert haben. Daher gibt es bereits zum Teil Zusatzoptionen, vor allem bei privaten Krankenversicherungen, die sich an den Kosten für einen Heilpraktiker beteiligen oder diese übernehmen. Es bleibt somit zu hoffen, dass sich künftig noch mehr in Richtung Kostenübernahme der Heilpraktiker-Anwendungen wandelt.

Fazit

Heilpraktiker-Leistungen sind in den meisten Fällen Selbstzahler-Leistungen: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie in der Regel nicht, da Heilpraktiker nicht zum vertragsärztlichen System gehören. Spielraum gibt es nur über freiwillige Satzungs- oder Bonusleistungen einzelner Kassen, über private Krankenversicherungen sowie über Zusatzversicherungen – jeweils abhängig vom konkreten Tarif. Wer eine Behandlung plant, klärt Honorar und Kostenübernahme am besten vorab schriftlich mit Heilpraktiker und Kostenträger. Und wer den Beruf selbst ergreifen möchte, bereitet sich mit einem fundierten Online-Lehrgang gezielt auf die amtsärztliche Überprüfung vor.

Häufige Fragen

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Heilpraktiker?

In der Regel nicht. Da Heilpraktiker nicht zum vertragsärztlichen System gehören, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ihre Leistungen normalerweise nicht. Möglich sind nur freiwillige Satzungs- oder Bonusleistungen einzelner Kassen.

Können Heilpraktiker mit der Krankenkasse abrechnen?

Nein. Heilpraktiker rechnen direkt mit dem Kunden gegen Rechnung ab. Sie dürfen keine Kassenrezepte ausstellen, die eine Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse voraussetzen würden.

Zahlt die private Krankenversicherung einen Heilpraktiker?

Häufig ja, zumindest anteilig. Viele private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten einen Großteil der Heilpraktiker-Behandlungen. Maßgeblich ist der jeweilige Tarif, daher sollten Sie die Kostenübernahme vorab mit dem Versicherer klären.

Was kostet ein Erstgespräch beim Heilpraktiker?

Je nach Umfang und Aufwand liegt das Erstgespräch meist zwischen 90 und 130 Euro. Darin enthalten sind in der Regel das Anamnesegespräch, eine naturheilkundliche Diagnose und ein empfohlener Behandlungsplan.

Wonach richten sich die Kosten für einen Heilpraktiker?

Die Kosten werden individuell abgerechnet und hängen von Zeitaufwand, angewandtem Verfahren, Behandlungshäufigkeit und der Fachqualifikation ab. Ein Heilpraktiker ist verpflichtet, Sie vorab über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.

Gibt es eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker-Leistungen?

Ja. Manche Krankenkassen und private Anbieter bieten Heilpraktiker-Zusatzversicherungen an. Gegen einen festen monatlichen Beitrag werden Behandlungen dann je nach Tarif anteilig erstattet. Die genauen Konditionen sollten Sie vor Abschluss prüfen.

Ulrich Pötter

Ulrich Pötter

Geschäftsführer & Ausbildungsexperte der WellnessInPerfektion WIP GmbH

Ulrich Pötter ist Gründer und Geschäftsführer der WellnessInPerfektion WIP GmbH und seit über 25 Jahren als staatlich anerkannter Therapeut tätig. Er ist Autor mehrerer staatlich zugelassener Fernlehrgänge (Klett-Verlag) und verantwortet die fachliche Qualität aller Lehrgänge.

Mehr über Ulrich Pötter & die WIP-Akademie →

Quellen & weiterführende Literatur

  1. Wikipedia: Heilpraktiker
  2. Wikipedia: Heilpraktikergesetz
  3. Gesetze im Internet: Heilpraktikergesetz (HeilprG)
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Über den Autor
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Ulrich Pötter

Der Autor Ulrich Pötter ist selbst staatlich anerkannter Therapeut und Präventionsexperte. Seit über 20 Jahren beschäftigt er sich mit innovativen Ausbildungskonzepten in den Bereichen Massage, Fitness, Wellness, Heilpraktik und Prävention. Er hat fünf professionelle Akademien gegründet, bei denen er auch heute noch Geschäftsführer und Direktor ist.

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Sehr gut, gerne weiter mit WIP machen.
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vor einem Monat
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vor 2 Monaten
Vielen Dank für das tolle Webseminar! Die zwei Tage haben mir sehr gut gefallen. Die Inhalte waren äußerst lehrreich und verständlich vermittelt. Ich konnte viel mitnehmen und fühle mich jetzt bestens auf die Prüfung vorbereitet. Vielen Dank auch für die vielen hilfreichen Informationen und Tipps😁
chokthawee s