24. März 2023
Lesezeit ca. 13 Min.

Der Heilpraktiker ist ein Beruf mit wachsender Beliebtheit, der sich auf den alternativmedizinischen Bereich bezieht. Doch, um als Heilpraktiker arbeiten zu können und die Tätigkeit rechtskonform auszuführen, ist nicht nur eine passende Heilpraktiker Ausbildung erforderlich, sondern auch die amtsärztliche Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen, was die Prüfung beinhaltet und warum diese Prüfung so wichtig ist, das erfahren Sie in unserem heutigen Blog-Beitrag.

Darf jeder an einer Heilpraktiker Prüfung teilnehmen?

Nein, denn auch wenn jedes Lerninstitut seine Voraussetzungen recht flexibel gestaltet und für gewöhnlich fast jede Person eine Heilpraktiker-Ausbildung wahrnehmen darf, gibt es doch in Bezug auf die letzte Prüfung vor dem Gesundheitsamt gewisse Richtlinien, die niemals außer Acht gelassen werden dürfen und die wir Ihnen im Verlauf unseres Ratgebers einmal näher erläutern wollen.

Warum ist die Prüfung vor dem Gesundheitsamt wichtig, um als Heilpraktiker zu arbeiten?

Ohne eine bestandene Prüfung vor dem Gesundheitsamt bekommen Sie keine Erlaubnis, die Arbeit als Heilpraktiker aufzunehmen. Diese Prüfung ist also wichtig, damit Sie Ihren Wunschberuf ausüben und Patienten offiziell behandeln sowie betreuen dürfen. Damit nicht genug, dient die Prüfung zugleich als persönlicher Meilenstein, um Ihre erworbenen Qualifikationen unter Beweis zu stellen und zu zeigen, dass sich Ihr Fleiß ausbezahlt und Sie mit dem notwendigen Verantwortungsbewusstsein an die Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker herantreten. Ebenso dient die Prüfung als rechtliche Grundlage, um die Genehmigung vorzeigen zu können, die Sie befugt, als Heilpraktiker aktiv zu werden. Sie sehen, die amtsärztliche Überprüfung vereint somit gleich mehrere notwendige Grundlagen. Im Zuge dessen möchten wir Ihnen einmal einige kurze Fakten zur Prüfung veranschaulichen, die wir nachfolgend noch genauer erläutern werden:

  • Die Prüfung zum Heilpraktiker findet zweimal pro Jahr statt
  • Es müssen die erwähnten Voraussetzungen erfüllt sein, um sich für die Prüfung anzumelden
  • Es sollten auch die Kriterien berücksichtigt werden, welche bei dem zuständigen Gesundheitsamt gelten und individuell unterschiedlich sind
  • Es fallen Kosten für die Prüfung an, die Sie eigenständig aufbringen müssen
  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil
  • Bei Nicht-Bestehen lässt sich die Prüfung wiederholen, jedoch zu erneuten Kosten
  • Bei erfolgreichem Bestehen wird die Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktiker-Berufs erteilt, was sich in Form eines Dokuments/Zertifikats nachweisen lässt

Wie sieht die Prüfung zum Heilpraktiker aus?

Eine Heilpraktiker-Prüfung besteht immer aus zwei Teilen, nämlich der mündlichen und der schriftlichen Variante. Die schriftliche Prüfung setzt für gewöhnlich zuerst ein. Sie wird meistens zweimal jährlich angeboten, wobei die Termine bundesweit an einheitlichen Tagen zu finden sind. Eine schriftliche Prüfung für den Heilpraktiker setzt sich dabei aus Multiple- Choice- Fragen, von denen etwa sechzig an der Zahl vorkommen. Die Teilnehmer haben zwei Stunden für die Multiple-Choice- Fragen Zeit und müssen 45 Fragen richtig beantworten, damit sie 75% der Prüfung bestehen und somit auch im Gesamtbild die schriftliche Prüfung als bestanden angerechnet bekommen.

Amtsärztliche Prüfung -- Multiple-Choice Test

Die mündliche Prüfung umfasst in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gesundheitsamt dreißig bis sechzig Minuten. Die Dauer kann auch etwas kürzer oder länger ausfallen, insofern es der Gesprächsverlauf hergibt. Bei der Prüfungskommission finden sowohl ein Arzt oder eine Ärztin von dem zuständigen Gesundheitsamt als auch mindestens ein, häufig zwei Heilpraktiker. Diese Heilpraktiker fungieren für den Amtsarzt als Gutachter und Berater, um eindeutig einschätzen zu können, wie der Teilnehmer seine Prüfung meistert, ob genügend Fachwissen vorhanden ist und welche Benotung angemessen wäre.

Sobald die schriftliche Prüfung bestanden wurde, können Sie zu der mündlichen Prüfung zugelassen werden. Eine andere Reihenfolge ist nicht möglich. Das Gesundheitsamt nennt Ihnen daraufhin automatisch den Termin, an welchem Sie Ihre mündliche Prüfung absolvieren.

Wann findet die Prüfung zum Heilpraktiker statt?

Die Termine sind bundesweit an einheitlichen Tagen zu finden. Dies wäre der dritte Mittwoch im März-Monat und der zweite Mittwoch im Oktober-Monat.

Wie viel kostet die Heilpraktiker Prüfung bei dem Gesundheitsamt?

Selbstverständlich verursacht eine amtsärztliche Prüfung bei dem zuständigen Gesundheitsamt diverse Kosten. Die Gebühren sind keinesfalls einheitlich, denn auch sie wechseln je nach Bundesland, Gesundheitsamt und Aufwand. Welche exakten Kostenkalkulationen daher auf Sie zukommen, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde. Ganz allgemein betrachtet liegt der Betrag für eine Heilpraktiker-Prüfung jedoch zwischen 300 und 800 Euro. Diese Gebühren für eine Heilpraktiker-Kenntnis-Prüfung ergeben sich aus folgendem Inhalt:

  • Auslagen für die schriftliche sowie die mündliche Prüfung
  • Auslagen und Aufwandsentschädigungen für den anwesenden Heilpraktiker während der Überprüfung
  • Gebühren als Verwaltungskosten für die Ablehnung oder auch Erlaubnis der Ausübung des Heilpraktiker-Berufs

Manche Gesundheitsämter setzen obendrein Kosten voraus, wenn Sie Ihren Antrag für die Heilkunde-Ausübung ohne Bestallung plötzlich zurückziehen wollen oder aber den Prüfungstermin aus den unterschiedlichsten Gründen (zum Beispiel Krankheit) nicht einhalten können und verschieben möchten. Auch hier gilt erneut, dass Sie sich im Vorfeld über die jeweiligen Voraussetzungen bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt informieren müssen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Heilpraktiker Prüfung beim Gesundheitsamt?

Eine amtsärztliche Überprüfung für den Heilpraktiker Beruf ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Dies sind:

1. Ein Mindestalter von 25

Für die amtliche Prüfung wird ein Grundmaß an erwachsener Reife und Lebenserfahrung vorausgesetzt. Man geht davon aus, dass erst jene beiden Kriterien dafür sorgen, dass Sie den Beruf als Heilpraktiker gewissenhaft sowie verantwortungsbewusst ausführen können. Der Gesetzgeber hat im Zuge dessen eine Untergrenze hinsichtlich des Mindestalters vorgegeben, die bei 25 Jahren liegt.

Das heißt, bevor Sie nicht mindestens 25 Jahre alt sind, dürfen Sie sich nicht zur amtlichen Prüfung anmelden und werden dort auch nicht zugelassen. Meistens sind die Personen bei einer Ausbildung zum Heilpraktiker allerdings ohnehin älter als 25. Wir möchten Sie diesbezüglich darauf hinweisen, dass Sie die Ausbildung zum Heilpraktiker durchaus früher absolvieren können, denn für die Schulung gibt es, gerade bei unserem Online-Lehrgang ein deutlich niedrigeres Mindestalter von nur 18 Jahren.

Sie sollten sich aber darüber im Klaren sein dass Sie nach Beendigung der Weiterbildung zunächst warten müssen, bis Sie 25 sind, ehe Sie sich der amtlichen Prüfung stellen dürfen.

2. Eine abgeschlossene Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertige Referenzen)

Wenn Sie die amtliche Prüfung für die Heilpraktiker-Tätigkeit absolvieren möchten, müssen Sie als Kriterium eine abgeschlossene, schulische Ausbildung vorweisen können. Der Bildungshorizont liegt für die Prüfung bei einem Mindest-Anforderungsbereich von einem Hauptschulabschluss. Manche Einrichtungen erwarten sogar für die Ausbildung an sich bereits einen Realschulabschluss.

3. Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis

Die wichtigste Richtlinie, die Sie bei den Faktoren rund um eine amtliche Prüfung zum Heilpraktiker berücksichtigen sollten, geht es um das Führungszeugnis. Wie in jeder anderen Berufsbranche auch ist es wichtig, dass Sie als Vorbild und verantwortungsbewusster Experte wahrgenommen werden können. Dazu zählt selbstverständlich ein einwandfreies Führungszeugnis.

Gerade bezogen auf den Heilpraktiker ist jenes richtungsweisend, um überhaupt für eine Prüfung zugelassen zu werden. Vorstrafen wären daher weder akzeptabel noch im Rahmen des Möglichen, insofern Sie die Fortbildung durch eine abgeschlossene Prüfung beenden wollen. Das bedeutet in der Praxis, dass Sie vor der amtlichen Prüfung zu keiner Zeit in einem größeren Umfang mit dem Gesetz in Konflikt geraten sein sollten. Das Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein!

Sie müssen ein sauberes Führungszeugnis zeigen können, damit Sie die Erlaubnis erhalten, sich für die amtliche Prüfung anzumelden. Und für jene auch zugelassen zu werden. Kleinere Auseinandersetzungen, die weder zu einer Anzeige noch zu anderweitigen Problemen mit dem Rechtssystem geführt haben, zählen wir nicht dazu.

Weiterhin ist es noch abhängig von dem jeweiligen Gesundheitsamt, ob es sich mit den erwähnten Kriterien allein zufriedengibt oder ob noch andere Anforderungen an Sie gestellt werden. So gibt es einige Behörden, die auch das Einsenden von einem gültigen sowie vollständigen Lebenslauf befürworten, um Sie bei einer Prüfung anzunehmen. Jene Aspekte können wir aber in diesem Fall beruhigt in den Hintergrund schieben, weil es sich dabei um kleinere Richtlinien handelt, die Sie ohne großen Aufwand erstellen oder aber besorgen könnten.

Amtsärztliche Prüfung -- Führungszeugnis

Im Zuge dessen ist es auch wichtig, dass Sie eine eindeutige Erklärung dahingehend ablegen, ob es gegen Sie aktuell oder in jüngster Vergangenheit ein gerichtliches Strafverfahren gab oder aber eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft gegen Sie läuft beziehungsweise stattgefunden hat!

4. Ärztliches Attest/Zeugnis, welches bestätigt, dass Sie als Antragssteller sowohl körperlich als auch geistig für die Ausübung des Berufs Heilpraktiker geeignet sind

Bei der Arbeit als Heilpraktiker ist es Richtungsweisend, dass Sie eine physische und psychische Gesundheit mitbringen. Das heißt, wenn Sie anderen Menschen künftig in Ihrem Beruf helfen wollen, brauchen Sie ein eigenes, stabiles Allgemeinbefinden, welches Sie dazu befähigt, den Anforderungen und den Kontakt mit anderen Menschen standzuhalten.

Gerade weil ein Heilpraktiker auch im Bereich der Psychotherapie tätig werden kann, sollte eine stabile Psyche, die mentale Gelassenheit oder auch die Fähigkeit, sich seelisch von den Schicksalen sowie Geschichten der Patienten zu distanzieren, vorhanden sein. Ebenso entscheidend wäre eine körperliche Vitalität, denn nur belastbare Personen, die auch in stressigen Situationen noch einhundert Prozent Leistung erbringen können, sind langfristig für den Beruf als Heilpraktiker geeignet.

Sämtliche physischen Krankheiten, psychische Dysbalancen, Süchte oder Ähnliches erweisen sich deshalb als eindeutiges Ausschlusskriterium für die Arbeit als Heilpraktiker. Im Rahmen der formalen Voraussetzungen wird daher genau jene ganzheitliche Gesundheit überprüft, ehe Sie sich dem abschließenden Prüfungsbereich stellen dürfen. Auch jenes Zeugnis darf am Tage der Prüfung nicht älter als 12 Wochen sein

Zudem erwarten die meisten Ämter noch einen tabellarischen, vollständigen Lebenslauf, der unterzeichnet wurde, und ein aktuelles Lichtbild enthält, während Sie zugleich den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen sollten. Wie schon mehrfach erwähnt, können die Voraussetzungen je nach Gesundheitsamt unterschiedlich ausfallen, was zum Teil auch mit den verschiedenen Bundesländern zusammenhängt. Daher müssen Sie sich dringend bei Ihrem zuständigen Amt informieren und nicht nur die Online-Quellen oder allgemeine Informationsseiten nutzen.

Kann ich die amtsärztliche Prüfung ohne deutsche Staatsbürgerschaft machen?

Ja, auch ohne die deutsche Staatsbürgerschaft ist es möglich, sich beim Gesundheitsamt für die Heilpraktiker Prüfung anzumelden. Insofern Sie aber keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, den Beruf des Heilpraktikers inklusive der Prüfung jedoch ausüben möchten, müssen Sie noch eine derzeit gültige Aufenthaltsgenehmigung vorweisen.

Welche Inhalte werden bei der Prüfung gefragt?

Natürlich haben die Prüfungen wechselnde Voraussetzungen und Inhalte. Das Gesundheitsamt prüft allgemein Ihr Wissen auf schulmedizinischer Ebene. Hierbei wird auch durch die Prüfung festgestellt, ob Sie durch die Ausübung der von Ihnen erlernten Heilkunde ein Risiko für die Bevölkerung darstellen würden oder aber eine Gefahr für Ihre potenziellen Patienten sind. Es wird vorausgesetzt, dass Sie hervorragende Grundkenntnisse sowie Fähigkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen zeigen können, darunter unter anderem:

  • Gesetzes- und Berufskunde, insbesondere mit Schwerpunkt auf den Gefahren sowie Grenzen bei einer Heilkunde-Ausübung, die nicht-ärztlich ist
  • Grundwissen in den Bereichen Physiologie, Anatomie, pathologisch-bedingte Anatomie sowie Pathophysiologie
  • Grundwissen in dem Erkennen sowie Differenzieren häufiger Erkrankungen
  • Grundwissen in der allgemeinen Krankheitslehre
  • Fachterminologie auf medizinischer Ebene
  • Erkennen und korrektes Erstversorgen von akuten Notfällen sowie Zuständen im lebensbedrohlichen Stadium
  • Hygienemaßnahmen (Sterilisationsmethoden, Praxishygiene und Desinfektion)
  • Punktions- sowie Injektionstechniken
  • Die Bedeutsamkeit und die korrekte Bewertung/Auswertung von grundlegenden laboratorischen Werten
  • Grundlegendes Wissen und eine sichere Anwendung verschiedener Naturheil-Verfahren
  • Techniken rund um die Anamneseerhebung
  • Verfahren für die unmittelbare Untersuchung von Kranken

Was muss ich bei der amtsärztlichen Prüfung beachten?

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass Sie sich wirklich rechtzeitig über die Vorgaben, Termine und Verbindlichkeiten des jeweiligen Gesundheitsamts informieren sollten, das für Sie zuständig ist. Andernfalls können Sie eventuelle Änderungen an Ihren Unterlagen, nicht vorhandene Dokumente oder Ähnliches nicht mehr bis zu dem Prüfungstermin nachreichen und müssten auf Ihre ersehnte, letzte Etappe zum Weg eines erfolgreichen Heilpraktikers verzichten.

Außerdem geht es bei der frühzeitigen Recherche darum, dass die einzelnen Gesundheitsämter zum Teil sehr lange Wartezeiten haben, die Sie auch einplanen müssen. So gäbe es sogar Instanzen, bei denen der frühestmögliche Termin zur Prüfung ab der Stellung des Antrags fast zwei Jahre in der Zukunft datiert wird. Darum gilt eine ausführliche Informations-Suche als entscheidendster Schritt für eine erfolgreiche Abschlussprüfung. Unmittelbar daran geknüpft ist auch der Antrag, den Sie stellen, um sich für eine amtsärztliche Prüfung anzumelden.

Darf ich ohne bestandene amtsärztliche Prüfung als Heilpraktiker arbeiten?

Nein, denn die Arbeit als Heilpraktiker ist erst durch das Bestehen der Prüfung gestattet. Wenn Sie sich also für den Beruf des Heilpraktikers entschließen, müssen Sie eine Prüfung vor dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt antreten sowie bestehen. Schließlich ist das erfolgreiche Bestehen einer Kenntnisprüfung für die Erlaubnis zur Arbeit als Heilpraktiker verpflichtend und symbolisiert daher das Fundament des Berufs. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, dann dürfen Sie auch gar nicht als Heilpraktiker arbeiten.

Amtsärztliche Prüfung -- Heilpraktiker werden

Im Zuge des Zulassungsverfahrens für die Erlaubnis, als Heilpraktiker aktiv zu werden, gibt es gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen. Auch eine seit März 2018 gültige Überprüfungsleitlinie rund um den Heilpraktiker gehört zu jener finalen Prüfung dazu.

Wie melde ich mich beim Gesundheitsamt für die Heilpraktiker-Prüfung an?

Um sich bei dem Gesundheitsamt für die Heilpraktiker Prüfung anzumelden, müssen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammenhaben und die nötigen Voraussetzungen, die wir schon erwähnt haben, erfüllen. Daraufhin stellen Sie dann einen Antrag. Dieser Antrag nennt sich auch Antrag auf Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Approbation). Dieser Antrag ist quasi die Anmeldung zur Prüfung und sieht vor, dass Sie die notwendigen Richtlinien erfüllen.

Gibt es beim Gesundheitsamt eine praktische Prüfung?

Ja, inzwischen werden auch die praktischen Fähigkeiten der Personen überprüft. Bis zu den neuen Leitlinien, welche für die Prüfung des Heilpraktikers eingeführt wurden, fand keine Kontrolle der praktischen Fähigkeiten statt, doch mit Inkrafttreten der aktuellen Leitlinie haben sich jene Auflagen geändert. Ziel ist es, künftig noch fundierter an die Prüfung heranzutreten und sicherzustellen, dass ausschließlich optimal vorbereitete Personen mit genügend Fachwissen auf praktischer sowie theoretischer Ebene als Heilpraktiker arbeiten dürfen.

Wie bereite ich mich auf die amtsärztliche Prüfung vor?

Um die amtsärztliche Prüfung belegen zu können, sollten Sie zunächst die erforderlichen Unterlagen zusammenfügen. Die entsprechende Vorbereitung auf fachlicher Ebene gelingt Ihnen daraufhin durch eine passende Ausbildung

Hier lernen Sie zeitlich flexibel und unabhängig von einem Konkurrenzdruck der anderen Mitbewerber, und zwar OHNE Vorkenntnisse!

Gemeinsam mit den anderen erwähnten Voraussetzungen legen Sie so das Fundament, um die amtsärztliche Prüfung erfolgreich zu meistern.

Über den Autor
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Ulrich Pötter

Der Autor Ulrich Pötter ist selbst staatlich anerkannter Therapeut und Präventionsexperte. Seit über 20 Jahren beschäftigt er sich mit innovativen Ausbildungskonzepten in den Bereichen Massage, Fitness, Wellness, Heilpraktik und Prävention. Er hat fünf professionelle Akademien gegründet, bei denen er auch heute noch Geschäftsführer und Direktor ist.

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Marfuli
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