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Die BILDUNGSPRÄMIE, bis zu 500 EUR "Geld vom Staat" - OHNE Rückzahlung...
 | Wer wird bei der Bildungsprämie gefördert? Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen die Summe von EUR 25.600 nicht übersteigt oder bei gemeinsam veranlagten Personen nicht über EUR 51.200 klettert, kann sofort ein Gutschein von bis zu EUR 500 ausgestellt werden. Die andere Hälfte des Betrages muss der Begünstige dabei selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Beispiel: SWAV-Ausbildung zum/zur FACHPRAKTIKER/-IN - Gesamtkosten: EUR 999,00 = Bildungsprämie davon EUR 499,50, Ihr Eigenanteil EUR 499,50. Ersparnis: 50% | | | |  | Wie wird bei der Bildungsprämie gefördert? Um eine Förderung erhalten zu können, müssen Sie persönlich eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe aufsuchen (in nahezu jedem Ort vorhanden) - eine genaue Übersicht der Stellen erhalten Sie über den Link am Ende dieser Anleitung oder unter der kostenlosen Nummer 0800-2623000 der Bildungsprämienverwaltung. | | | | | | Hinweis: Alle Informationen zur Bildungsprämie sind ohne Gewähr, da sich Modailitäten und Abläufe jederzeit ändern können. Den aktuellen Stand der Teilnahmebedingungen erhalten Sie online über die zentrale Webseite www.bildungspraemie.info im Internet! | Bildungsprämie: Info-Flyer-I: Download klicken... - Info-Flyer-II: Download klicken... |
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